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I. Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptverantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: www.dat.de
II. Die staatliche E-Auto-Förderung 2026 steht Privatpersonen beim Erwerb oder Leasing förderfähiger Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 offen, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Förderfähig sind rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), Elektrofahrzeuge mit Range-Extender (REEV) sowie Plug-in-Hybride (PHEV) mit einer elektrischen Mindestreichweite von 80 km oder einem CO₂-Ausstoß von max. 60 g/km (Typgenehmigungswert). Die Förderhöhe richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl minderjähriger Kinder im Haushalt. Voraussetzung ist eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten. Der Förderantrag ist spätestens 12 Monate nach Erstzulassung über das staatliche Online-Portal einzureichen. Kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
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