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E-Auto-Förderung 2026: Aktuelle Zuschüsse & Vorteile

Hyundai INSTER, 49 kWh Batterie 85 kW (115 PS), Automatik, Frontantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 15.10 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km, CO2-Klasse: A; Hyundai IONIQ 9, 110 kWh Batterie 315 kW (428 PS), Automatik, Allradantrieb Performance: Energieverbrauch kombiniert: 20.60 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km, CO2-Klasse: A; Hyundai IONIQ 6 N Line X, 84 kWh Batterie 239 kW (325 PS), Automatik, Allradantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 15.90 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km, CO2-Klasse: A; Hyundai IONIQ 5 N Line X, 84 kWh Batterie 239 kW (325 PS), Automatik, Allradantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 18.10 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km, CO2-Klasse: A; Hyundai KONA Elektro N Line X, 65 kWh Batterie 150 kW (204 PS), Automatik, Frontantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 16.30 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km, CO2-Klasse: A I.

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Hyundai INSTER, 49 kWh Batterie 85 kW (115 PS), Automatik, Frontantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 15.10 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km, CO2-Klasse: A; Hyundai IONIQ 9, 110 kWh Batterie 315 kW (428 PS), Automatik, Allradantrieb Performance: Energieverbrauch kombiniert: 20.60 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km, CO2-Klasse: A; Hyundai IONIQ 6 N Line X, 84 kWh Batterie 239 kW (325 PS), Automatik, Allradantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 15.90 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km, CO2-Klasse: A; Hyundai IONIQ 5 N Line X, 84 kWh Batterie 239 kW (325 PS), Automatik, Allradantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 18.10 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km, CO2-Klasse: A; Hyundai KONA Elektro N Line X, 65 kWh Batterie 150 kW (204 PS), Automatik, Frontantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 16.30 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km, CO2-Klasse: A I.

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Die Bundesregierung hat beschlossen, private Haushalte beim Umstieg auf die Elektromobilität ab 2026 erneut finanziell zu unterstützen. Nach dem Auslaufen des Umweltbonus Ende 2023 kehrt damit eine staatliche Kaufprämie zurück, die gezielt auf Familien sowie Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen ausgerichtet ist. Das neue Förderprogramm Elektromobilität 2026 stellt insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung, die bis 2029 abgerufen werden können. Bei CSB Schimmel Automobile in Berlin beraten wir Sie umfassend, wie Sie den maximalen Elektroauto-Zuschuss 2026 für Ihren Neuwagen erhalten.

Hyundai KONA Elektro lädt

E-Auto-Angebote mit Förderung

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Auf einen Blick: Das Wichtigste zur neuen Elektroauto-Förderung

  • Bis zu 6.000 € staatliche E-Auto-Prämie
  • Nur für Privatpersonen mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis zu 80.000 €
  • Für Haushalte mit Kindern gilt eine Einkommensgrenze von bis zu 90.000 €
  • BAFA E-Auto-Förderung: Antrag nach Fahrzeugzulassung über das Bundesamt
  • Förderfähig: Neuwagen (BEV und Plug-in-Hybride) der Fahrzeugklasse M1
  • Programmstart: Schnellstmöglich (vorbehaltlich EU-Genehmigung), voraussichtlich ab Mai 2026
  • Der Antrag kann voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend für förderfähige Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 erfolgen
  • Förderfähig sind auch Leasingfahrzeuge, wenn die Zulassung auf den Leasingnehmer erfolgt
  • Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate nach Erstzulassung gehalten werden

Staatliche E-Auto-Prämie 2026 im Detail

Das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) wird voraussichtlich im Jahr 2026 starten. Die Elektroauto-Förderung 2026 steht noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Anders als frühere Programme setzt die aktuelle Förderung auf eine Kombination aus Basisprämie und individuellen Sozialkomponenten, wodurch der Zuschuss je nach persönlicher Lebenssituation variiert.

Basisförderung und Elektroauto-Zuschuss 2026

Abhängig von der Größe Ihres Haushalts, dem Einkommen und dem gewählten Fahrzeugtyp können Sie einen Zuschuss in Höhe von 1.500 € bis 6.000 € erhalten. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen des gesamten Haushalts von bis zu 80.000 €. Pro Kind im Haushalt erhöht sich diese Einkommensgrenze um 5.000 € auf maximal 90.000 €. Innerhalb der Einkommensgrenzen beträgt die Basisförderung für reine Elektroautos 3.000 €. Förderfähige Plug-in-Hybride werden mit mindestens 1.500 € bezuschusst.
Die Abwicklung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), wobei der Antrag auch nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden kann. Die Erstzulassung muss zudem am 1. Januar 2026 oder später erfolgt sein.

Zusätzliche Boni für Familien und niedrige Einkommen

Das Förderprogramm Elektromobilität 2026 berücksichtigt verstärkt die persönliche Lebenssituation. Familien mit Kindern werden stärker bezuschusst und erhalten für die ersten beiden Kinder zusätzlich je 500 € – der Förderbetrag steigt auf 4.000 € für E-Autos und 2.500 € für Plug-in-Hybride.
Bei einem Haushaltseinkommen unter 60.000 € im Jahr können Sie den Zuschuss zusätzlich um 1.000 € aufstocken. Beträgt das Jahreseinkommen weniger als 45.000 €, erfolgt die Aufstockung sogar mit 2.000 €.

Förderübersicht auf einen Blick

Wie hoch Ihr persönlicher Zuschuss ausfällt, hängt von Ihrem Haushaltseinkommen, der Anzahl Ihrer Kinder und dem Fahrzeugtyp ab. Die Grafik zeigt Ihnen alle Kombinationsmöglichkeiten im Überblick:

E-Auto-Förderübersicht 2026

Förderung für rein batterieelektrische Autos im Überblick

Bei einem Jahreseinkommen bis 45.000 Euro:

  • Ohne minderjährige Kinder: 5.000 Euro
  • Mit einem minderjährigen Kind: 5.500 Euro
  • Mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern: 6.000 Euro

Bei einem Jahreseinkommen von 45.001 bis 60.000 Euro:

  • Ohne minderjährige Kinder: 4.000 Euro
  • Mit einem minderjährigen Kind: 4.500 Euro
  • Mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern: 5.000 Euro

Bei einem Jahreseinkommen von 60.001 bis 80.000 Euro:

  • Ohne minderjährige Kinder: 3.000 Euro
  • Mit einem minderjährigen Kind: 3.500 Euro
  • Mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern: 4.000 Euro

Bei einem Jahreseinkommen von 80.001 bis 85.000 Euro:

  • Ohne minderjährige Kinder: nicht förderfähig
  • Mit einem minderjährigen Kind: 3.500 Euro
  • Mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern: 4.000 Euro

Bei einem Jahreseinkommen von 85.001 bis 90.000 Euro:

  • Ohne minderjährige Kinder: nicht förderfähig
  • Mit einem minderjährigen Kind: nicht förderfähig
  • Mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern: 4.000 Euro

Förderung für förderfähige Plug-in-Hybride (PHEV) oder Elektrofahrzeuge mit Range-Extender (REEV)

Plug-in-Hybride (PHEV) und E-Autos mit Range-Extender können vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 gefördert werden. Als Voraussetzung gelten eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern oder ein Ausstoß von CO₂-Emissionen von maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach Ihrem Jahreseinkommen und der Anzahl minderjähriger Kinder in Ihrem Haushalt.

Bei einem Jahreseinkommen bis 45.000 Euro:

  • Ohne minderjährige Kinder: 3.500 Euro
  • Mit einem minderjährigen Kind: 4.000 Euro
  • Mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern: 4.500 Euro

Bei einem Jahreseinkommen von 45.001 bis 60.000 Euro:

  • Ohne minderjährige Kinder: 2.500 Euro
  • Mit einem minderjährigen Kind: 3.000 Euro
  • Mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern: 3.500 Euro

Bei einem Jahreseinkommen von 60.001 bis 80.000 Euro:

  • Ohne minderjährige Kinder: 1.500 Euro
  • Mit einem minderjährigen Kind: 2.000 Eur
  • Mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern: 2.500 Euro

Bei einem Jahreseinkommen von 80.001 bis 85.000 Euro:

  • Ohne minderjährige Kinder: nicht förderfähig
  • Mit einem minderjährigen Kind: 2.000 Euro
  • Mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern: 2.500 Euro

Bei einem Jahreseinkommen von 85.001 bis 90.000 Euro:

  • Ohne minderjährige Kinder: nicht förderfähig
  • Mit einem minderjährigen Kind: nicht förderfähig
  • Mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern: 2.500 Euro
E-Auto Förderung für Elektroautos Tabelle.
Förderübersicht für Elektroautos auf einen Blick

Je nach Haushaltseinkommen und Anzahl minderjähriger Kinder beträgt die Förderung zwischen 3.000 € und 6.000 €.

Plug-in-Hybride (PHEV) und E-Autos mit Range-Extender können bis 30. Juni 2027 gefördert werden. Voraussetzung: mindestens 80 km elektrische Reichweite oder maximal 60 g CO₂/km. Die Förderhöhe liegt zwischen 1.500 € und 4.500 €.

Leistungen und Beratung bei Schimmel Automobile

Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuelle Mobilitätsplanung. Transparenz und faire Konditionen sind für uns selbstverständlich. Sie erhalten von uns eine detaillierte Aufstellung aller Preisvorteile, damit Sie die Ersparnis beim Kauf oder Leasing immer im Blick haben. Ein persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie vom Erstgespräch bis zur Auslieferung Ihres neuen Elektroautos.

Steuerliche Vorteile & THG-Quote

Hyundai INSTER lädt.

Kfz-Steuerbefreiung bis 2035

Der Bundestag hat die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge um fünf Jahre verlängert. Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet werden, bleiben maximal zehn Jahre steuerfrei, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Diese Regelung ist ab dem 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Je früher die Anschaffung erfolgt, desto länger profitieren Sie also von der Steuerersparnis. Ein 2026 zugelassenes Fahrzeug bleibt zehn Jahre steuerfrei, ein 2030 zugelassenes nur noch fünf Jahre.

Für gewerbliche Kunden ist die Elektromobilität besonders attraktiv. Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine erhöhte Preisgrenze für die steuerliche Förderung von Elektro-Dienstwagen. Reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 € (zuvor 70.000 €) können mit dem reduzierten Satz von 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden. Für E-Autos mit einem Listenpreis über 100.000 € greift die 0,5-Prozent-Regelung. Im Vergleich zu Verbrennern, die mit 1 % versteuert werden müssen, bedeutet dies eine erhebliche monatliche Entlastung.

Auch für Plug-in-Hybride gilt die 0,5-Prozent-Regelung, sofern das Fahrzeug entweder eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern aufweist oder höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstößt. Unternehmen profitieren zusätzlich von einer neuen Sonderabschreibung für elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden.

Zusätzlich zur einmaligen Kaufprämie können Sie als Halter eines reinen Elektroautos jährlich von der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) profitieren. Die THG-Prämie für 2026 liegt je nach Anbieter aktuell zwischen 200 und 300 €. Einzelne Anbieter offerieren Garantieprämien von bis zu 285 €. Für Privatpersonen ist diese Prämie vollständig steuerfrei.

Die Beantragung ist unkompliziert: Sie laden lediglich ein Foto Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) beim Anbieter Ihrer Wahl hoch. Die Einreichungsfrist für das Quotenjahr 2026 endet am 31. Oktober 2026. Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie Ihre CO₂-Einsparungen zertifizieren lassen und sich so eine jährliche Auszahlung sichern können.

Förderfähige Fahrzeuge

Die neue Förderung für Elektroautos gilt für erstmals in Deutschland zugelassene Neuwagen der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV) sowie für Elektrofahrzeuge mit Range-Extender (REEV). Laut aktuellem Stand des Bundesumweltministeriums gibt es keine Einschränkungen beim Listenpreis der Fahrzeuge.

Somit fallen auch zahlreiche Fahrzeuge aus unserem Sortiment unter die Förderung. Dazu gehören unter anderem diese Modelle:

  • Hyundai INSTER
  • Hyundai KONA Elektro
  • Hyundai IONIQ 5
  • Hyundai IONIQ 6
  • Mitsubishi Outlander
  • Mitsubishi Eclipse Cross Elektro

Zudem sind beispielsweise diese Plug-in-Hybride förderfähig:

  • Hyundai TUCSON 1.6 GDI PHEV 2WD, Reichweite: 86 bis 89 km, CO₂: 62 bis 65 g (MY25/2620
  • Hyundai TUCSON 1.6 GDI PHEV 4WD, Reichweite 61 bis 65 km, CO₂: 26 bis 30 g (MY25)21
  • Hyundai SANTA FE 1.6T-GDI PHEV 4WD, Reichweite 54 km, CO₂: 38 g (MY25)22
  • Mitsubishi Outlander PHEV 4WD, Reichweite 83 bis 85 km, CO₂: 19 g (MY25/26)23

Gerne beraten wir Sie dazu, welche weiteren Fahrzeuge unserer Marken Hyundai, Mitsubishi und MAXUS für Sie förderfähig sind. Gebrauchtwagen sind nach aktuellem Stand nicht Bestandteil der 2026 startenden Förderung, werden aber vom Bundesumweltministerium geprüft.

Jetzt Termin in einem unserer vier Standorte in Berlin vereinbaren

Möchten Sie genauer wissen, wie hoch Ihre persönliche Förderung im Jahr 2026 ausfällt? Besuchen Sie uns gerne an einem unserer Standorte in Berlin und Brandenburg. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die Förderfähigkeit Ihres Wunschmodells und unterstützen Sie bei allen Formalitäten. Sobald das BAFA das digitale Antragsportal freischaltet, begleiten wir Sie durch den gesamten Antragsprozess.

Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung 2026

Das Förderprogramm Elektromobilität 2026 startet schnellstmöglich nach Genehmigung durch die EU-Kommission. Die Förderung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026. Anträge können online über das BAFA-Portal eingereicht werden.

Nach der Fahrzeugzulassung stellen Sie den Antrag beim BAFA. Erforderlich sind Kaufvertrag, Zulassungsbescheinigung und Einkommensnachweis. Die Auszahlung der Förderung des Elektroautos 2026 erfolgt rückwirkend.

Förderfähig sind erstmals zugelassene Neuwagen der Fahrzeugklasse M1 mit batterieelektrischem Antrieb (BEV) und unter bestimmten Voraussetzungen auch Plug-in-Hybrid (PHEV) sowie Elektrofahrzeuge mit Range-Extender (REEV). Eine Listenpreis-Obergrenze in Höhe von 100.000 € gilt aktuell nur für auch privat genutzte Dienstwagen. Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € (plus 5.000 € pro Kind bis maximal 90.000 €). Gewerbliche Käufer sind ausgeschlossen, profitieren aber von der 0,25-Prozent-Dienstwagenregelung.

Für weitere Informationen vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin ganz unkompliziert online oder kontaktieren Sie uns telefonisch – wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Hinweis: Die Angaben in diesem Text entsprechen dem Stand Januar 2026. Die endgültige Ausgestaltung des Förderprogramms steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Details zur Antragstellung und Fristen werden vom BAFA veröffentlicht, sobald das Programm startet.

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I. Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptverantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: www.dat.de

20 Hyundai TUCSON Plug-in-Hybrid 132 kW (180 PS), 1.6 T-GDI PHEV 6-Gang-A/T, Automatik, Frontantrieb: Energieverbrauch kombiniert/gewichtet: 2.8 l/100 km, Energieverbrauch kombiniert/gewichtet: 10.90 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert/gewichtet: 64 g/km, CO2-Klasse: B; Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert: Energieverbrauch kombiniert: 6 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 137 g/km, CO2-Klasse: E

21 Hyundai TUCSON Plug-in-Hybrid 212 kW (288 PS), 1.6 T-GDI PHEV 6-Gang-A/T, Automatik, Allradantrieb: Energieverbrauch kombiniert/gewichtet: 3.2 l/100 km, Energieverbrauch kombiniert/gewichtet: 11.10 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert/gewichtet: 72 g/km, CO2-Klasse: B; Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert: Energieverbrauch kombiniert: 6.5 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 147 g/km, CO2-Klasse: E

22Hyundai SANTA FE Plug-in-Hybrid 212 kW (288 PS), 1.6 T-GDI PHEV 6-Gang-A/T, Automatik, Allradantrieb: Energieverbrauch kombiniert/gewichtet: 3.8 l/100 km, Energieverbrauch kombiniert/gewichtet: 11.40 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert/gewichtet: 87 g/km, CO2-Klasse: B; Energieverbrauch bei entladener Batterie: Energieverbrauch kombiniert: 7.1 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert: 162 g/km, CO2-Klasse: F

23 Outlander Plug-in Hybrid Diamant 2.4 Benziner 100 kW (136 PS) 4WD, Elektromotoren vorn 85 kW (116 PS) / hinten 100 kW (136 PS), Systemleistung 225 kW (306 PS) Energieverbrauch 24,8 kWh/100 km Strom & 2,7 l/100 km Benzin; CO₂-Emission 60 g/km; CO₂-Klasse B; gewichtet kombinierte Werte. Bei entladener Batterie: Energieverbrauch 6,8 l/100km Benzin; CO₂-Klasse E; kombinierte Werte.

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